Informationen zum Betriebsmodus grün

(Stand: 27.10.2020, 09:00 Uhr)

Ab dem 01.11.2020 befindet sich die Karl-Volkmar-Stoy-Schule im Betriebsmodus grün (Stufe 1) des Stufenkonzeptes des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Dies hat zur Folge:

  1. Anwesenheitspflicht
  • Der Unterricht findet mit allen Schülern und Lehrern im regulären Klassen- oder Kursverband statt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler – auch mit Risikomerkmalen – sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt auf Antrag und unter Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung eine Klärung durch die Schulleitung.
  • Quarantäne kann nur durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet werden.
  1. Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
  • Im Schulgebäude ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) Pflicht. Ausgenommen davon ist die Zeit des Unterrichts im Unterrichtsraum. In anderen Arbeitsräumen kann auf das Tragen einer MNB verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und/oder geeignete Schutzeinrichtungen (Plexiglasabtrennung) vorhanden sind.
  • Zum eigenen Schutz und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen kann eine MNB auch im Unterricht getragen werden, zum Beispiel beim Gespräch mit dem Lehrenden.
  1. Betretungsverbot
  • Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome zeigen, dürfen die Schule nicht betreten.
  • Weisen Schüler während des Schulbesuchs Corona-Symptome auf, verlassen minderjährige Schüler umgehend das Schulgebäude und informieren telefonisch das Sekretariat. Dieses informiert die Sorgeberechtigten.

Volljährige Schüler verlassen selbstständig das Schulgelände und kontaktieren ihren Hausarzt zur Klärung des weiteren Vorgehens.

  1. Persönliche Hygiene
  • Verzichten Sie auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln.
  • Achten Sie auf gründliche Händehygiene (Flüssigseife und Einmalhandtücher sind in allen Unterrichtsräumen und im Sanitärtrakt vorhanden; Händedesinfektionsmittel in den Gängen zur Herren- bzw. Damentoilette sowie für Lehrpersonal im Raum 02_06).
  • Beachten Sie die Husten- und Niesetikette (jeweils in die Armbeuge).
  1. Raumhygiene
  • Eine intensive Lüftung der Unterrichts- und Arbeitsräume muss mindestens eine Lüftungshäufigkeit und –dauer einer der folgenden Varianten entsprechen:
  1. Variante:

Nach spätestens 30 und 60 Minuten erfolgt ein mindestens 3-minütiges Stoßlüften. Ggf. sollten Schüler und Lehrer Jacken anziehen. Der Unterricht wird nicht unterbrochen.

  1. Variante:

Nach ca. 40 Minuten wird eine zusätzliche 10-minütige Pause eingelegt, während der die Schüler den Pausenhof aufsuchen und eine gründliche Stoßlüftung erfolgt. Nach Unterrichtsende wird durch Lüftung der Raum für die nächste Klasse vorbereitet.

Hinweis:

Achten Sie auf jahreszeitgemäße Kleidung, ggf. das mögliche Mitbringen von Sitzkissen. Im Rahmen der Covid-19-Hygienemaßnahmen kann auf Lüften auch bei niedrigen Außentemperaturen nicht verzichtet werden.

  1. Lernen am anderen Ort
  • Bei Lehr- und Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, zum Beispiel Betriebsbesichtigungen, Museums- und Konzertbesuchen, Studienfahrten, gelten die Hygienevorschriften der jeweiligen Verkehrsunternehmen und Einrichtungen.
  1. Informationen
  • Informationen zum aktuellen Betriebsmodus werden unter stoyschule.de und im Schaukasten im 1. OG der Stoyschule veröffentlicht.

Niemand hat das Recht, andere zu gefährden!  

Befolgen Sie deshalb die Verhaltensregeln!

gez. Brömel

Schulleiter

Elternbrief des Ministers vom 01.09.2020