Häusliches Lernen ist Pflicht

Gemäß der Entscheidung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport findet der Unterricht derzeit hauptsächlich in Form „Häuslichen Lernens“ statt. Konkrete Regelungen an der Stoyschule lesen Sie hier.

Alle Schüler und Azubis sind verpflichtet, sich am „Häuslichen Lernen“ zu beteiligen, wenn dieses durch den Schulleiter angeordnet wird. Sollten Sie technische Probleme beim häuslichen Arbeiten haben, wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer oder direkt an unsere Administratorin per E-Mail an bianca.pfingst@schule.thueringen.de. Krankmeldungen erfolgen wie üblich. Covid-19-Infektionen müssen grundsätzlich der Schule angezeigt werden.

Die unterrichtenden Lehrer geben in der jeweiligen Vorwoche Arbeitsaufträge in geeigneter Form aus, z. B. über TSC, Arbeitsblätter, Literaturhinweise. Sollten Videokonferenzen beabsichtigt sein, sind diese zeitlich so zu legen, dass sie dem Stundenplan entsprechen. Für Berufsschüler sind Videokonferenzen ausgeschlossen, da die betrieblichen Regelungen nicht bekannt sind.

In Videokonferenzen sind sämtliche Störungen zu unterlassen. Aufnahmen von Ton und Bild (Mitschnitte/Screenshots) sind verboten. Im Übrigen entscheidet der Lehrer über die Regeln, nach denen die Videokonferenz abläuft.

Die Klasse FOS 20 absolviert ihr Praktikum an den festgelegten Praktikumstagen nach den Regelungen des Betriebes. Gleiches gilt für das Langzeitpraktikum der HBFS 18.

Das Sekretariat ist besetzt bzw. die Schul- oder Abteilungsleitungen sind vor Ort. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Telefon 03641-45360 oder E-Mail mail@stoyschule.de oder geben Sie Unterlagen im Briefkasten am Tor ab.

Die Schulsozialpädagogin ist per Diensthandy oder per E-Mail sozpaed@stoyschule.de erreichbar. Der Beratungslehrer ist per E-Mail an beratungslehrer@stoyschule.de erreichbar.

gez. Richard Brömel

Schulleiter                                                                                       Jena, 02.02.2021