Von der außerordentlichen zur ordentlichen Kündigung

Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts nahmen die künftigen Verkäufer im März 2023 an mehreren Güteterminen am Arbeitsgericht Gera teil.  Es handelte sich bei allen Fällen um interessante Konstellationen. Gleich zu Beginn ging es um eine außerordentliche Kündigung, die strittig war. Die gekündigte Mitarbeiterin konnte über ihre Anwältin erreichen, dass die fristlose in eine fristgerechte Kündigung gewandelt wurde. Außerdem wurde vereinbart, ihr noch offene Überstunden zu vergüten und ein „gutes“ Arbeitszeugnis auszustellen. Zu den eher seltenen Fällen gehörte die Klage des Arbeitgebers gegen einen gekündigten Mitarbeiter. Dieser hatte einen Darlehensvertrag mit seinem Arbeitsvertrag abgeschlossen, aber dieses Darlehen noch nicht zurückgezahlt. Im Verlauf der Beratungen stellte sich heraus, dass der ehemalige Beschäftigte Privatinsolvenz angemeldet hat und über keine ausreichende Einkünfte verfügt. Zum Abschluss beantwortete die Arbeitsrichterin noch einige Fragen der Auszubildenden.